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1. Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz und aktuelle Änderungen zum BEG

Webinar

vor Ort in Online, online
20.11.2024, 09:30 Uhr

Veranstalter/in
IBS Consult
Vorgesehen für die Fachrichtungen
Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur, Stadtplanung
Fortbildungsstunden = für Mitglieder der AKT anrechenbare Fortbildungsstunden (gilt ggf. nicht für Absolventinnen und Absolventen)
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 Am 1.1.2023 ist die erste Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Hierbei sollte das Niveau des früheren Effizienzhausstandards 55 als öffentlich-rechtliches Anforderungsniveau etabliert werden.

Zwar wurden die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf um rund 25 % verschärft, jedoch nicht die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz einem „echten“ Effizienzhausstandard entsprechend angepasst.

Weiterhin wurde die bisherige Berechnungsmethodik zur Ermittlung des Ertrags von PV-Strom auf die Rechenwege der DIN V 18599-9 angepasst. Leider wurden systematische Unzulänglichkeiten im Gesetz nicht beseitigt. Änderungen ergeben sich auch im Hinblick auf das Modellgebäudeverfahren. Ebenso wird eine Übersicht zu Änderungen der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) gegeben.

Auch für diese Effizienzhausstandards sind Stellschrauben für eine möglichst kostengünstige Umsetzung der Anforderungen wesentlich. Diese werden vorgestellt und an zahlreichen Beispielen anschaulich erläutert.


Folgende Schwerpunktthemen werden im Seminar anschaulich behandelt:

Vorstellung der wesentlichen Neuerungen für Wohn- und Nichtwohnbau ab 2023 im Überblick
Überblick zu den Neuerungen in der Bundesförderung für Effiziente Gebäude 2023
Wesentliche Stellschrauben zur kostengünstigen Umsetzung der Anforderungen
anlagentechnische und bauliche Optimierungen
Beleuchtung und Belüftung
Wärmebrücken und Gebäudedichtheit
Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz
Ausblick auf Änderungen in 2024

veröffentlicht am 08.11.2023, verantwortlich: IBS Consult

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